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   LG Kiel, 10.09.2010 - 3 KLs 11/09   

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https://dejure.org/2010,67888
LG Kiel, 10.09.2010 - 3 KLs 11/09 (https://dejure.org/2010,67888)
LG Kiel, Entscheidung vom 10.09.2010 - 3 KLs 11/09 (https://dejure.org/2010,67888)
LG Kiel, Entscheidung vom 10. September 2010 - 3 KLs 11/09 (https://dejure.org/2010,67888)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Verknüpfung von Dienstausübung und Vorteilszuwendung durch eine Unrechtsvereinbarung als Vorteil für eine Dienstausübung i.S.v. § 333 Abs. 1 StGB; Vornahme irgendeiner dienstlichen Tätigkeit als Ziel einer Zuwendung i.S.d § 333 StGB; Kenntnis der die ...

  • kkh.de PDF

    Vorteilsgewährung durch Krankenhausarzt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltliche Verknüpfung von Dienstausübung und Vorteilszuwendung durch eine Unrechtsvereinbarung als Vorteil für eine Dienstausübung i.S.v. § 333 Abs. 1 StGB; Vornahme irgendeiner dienstlichen Tätigkeit als Ziel einer Zuwendung i.S.d § 333 StGB; Kenntnis der die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09

    Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen

    Auszug aus LG Kiel, 10.09.2010 - 3 KLs 11/09
    Vielmehr wurden sie ihm bzw. seiner Ehefrau als Dritter von dem Angeklagten gewährt (zur Maßgeblichkeit der Gewinnentnahmen aus einer GbR in einer ähnlichen Konstellation vgl. auch BGHSt 54, 202 ff., zitiert nach juris, dort Rn 24 und 44).

    Schließlich handelte der Angeklagte auch mit dem erforderlichen Vorsatz, insbesondere bezog sich der Vorsatz des Angeklagten auch auf die Amtsträgerstellung des Y. Insoweit ist erforderlich, dass der Angeklagte die die Amtsträgerstellung begründenden Tatsachen kannte und er auch eine Bedeutungskenntnis von der Funktion des Y. als Amtsträger hatte (vgl. BGHSt 54, 202 ff., zitiert nach juris, dort Rn 39).

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus LG Kiel, 10.09.2010 - 3 KLs 11/09
    Eine Unterscheidung hinsichtlich der einzelnen Tätigkeitsbereiche des Y. ist nicht möglich, weil zwischen ihnen eine enge Verflechtung und Wechselwirkung besteht (vgl. BGHSt 31, 264 ff., zitiert nach juris, dort Rn 37).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

    Auszug aus LG Kiel, 10.09.2010 - 3 KLs 11/09
    Hierbei hat die Kammer insbesondere berücksichtigt, dass es sich um eine Tatserie handelt, so dass es im Hinblick auf den mit der Serie insgesamt zugewandten hohen Betrag von über 46.000,00 EUR nahelag, auch in den Fällen geringerer Zuwendungen kurze Freiheitsstrafen zu verhängen (vgl. BGH, NJW 2009, 1979, 1984).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus LG Kiel, 10.09.2010 - 3 KLs 11/09
    Eine Zusammenfassung nach § 52 StGB als eine Tat aufgrund tatbestandlicher Handlungseinheit käme nur in Betracht, wenn die Überweisungen auf eine Unrechtsvereinbarung zurückgingen, die den zu leistenden Vorteil genau festlegte, mochte er auch in mehreren Teilleistungen zu erbringen sein (vgl. BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 7).
  • OLG Hamburg, 14.01.2000 - 2 Ws 243/99
    Auszug aus LG Kiel, 10.09.2010 - 3 KLs 11/09
    Sowohl die Krankenversorgung und das öffentliche Gesundheitswesen als Teil der Daseinsvorsorge wie auch Forschung und Lehre sind öffentliche Aufgaben (vgl. OLG Hamburg, MedR 2000, 371 ff., zitiert nach juris, dort Rn 12).
  • LG Kiel, 28.10.2011 - 8 O 28/11

    Sittenwidrigkeit der Provisionsvereinbarung für die Vermittlung von Patienten an

    Durch Urteil des Landgerichts Kiel vom 10.09.2010 - 3 Kls 11/09 - wurde der Kläger wegen Vorteilsgewährung in 21 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten zur Bewährung verurteilt.

    Es wird insoweit auf die Urteilsgründe des Urteils des Landgerichts Kiel vom 10.09.2010 - 3 Kls 11/09 - (Anlage B 2) verwiesen.

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